MYVERA CRUSH Collagen+ ist ein Nahrungsergänzungsmittel auf der Basis von Blattsaft und Blattmark der Aloe Vera sowie Vitamin C. Das Produkt überzeugt zudem durch einen leckeren Heidelbeer-Geschmack. Durch die abgestimmte Kombination von Aloe Vera und Vitamin C, die sich durch zahlreiche positive Eigenschaften auszeichnen, wirkt der patentierte Komplex ALO-COMPLEX™ entschlackend und antioxidativ auf den Körper. Die speziell entwickelte Formel MYVERA CRUSH Collagen+ sorgt für schöne Haut, Haare und Nägel durch folgende Inhaltsstoffe:
- Kollagen und Hyaluronsäure, die der Bildung von Pigmentflecken und Falten vorbeugen und die Haut geschmeidig und straff halten;
- Heidelbeere, die die Sauerstoffversorgung der Gewebe fördert und antioxidative und gefäßschützende Eigenschaften besitzt, insbesondere auf der Ebene der Mikrozirkulation;
- Zink, das dem Haarausfall in Stresssituationen und beim Wechsel der Jahreszeiten entgegenwirkt und den Haaren und Nägeln Vitalität und Glanz verleiht.
Inhalt: 12 Flaschen à 285 ml
MHD ab Verpackungsdatum: 12 Monate
Vor Gebrauch schütteln. Täglich den Inhalt 1 Flasche gekühlt trinken. Ein eventueller Bodensatz ist kein Hinweis auf eineVeränderung der Produktqualität, sondern hängt mit den spezifischen Eigenschaften der Inhaltsstoffe pflanzlichen Ursprungszusammen.
Enthält:
Wasser; Alo-complex™: [Aloe Vera Gel (Barbadensis Miller, Blattmark) (20%), Ascorbinsäure (Vitamin C) (0,04%)];Hydrolysiertes Rinderkollagen (1,05%); Heidelbeerenaroma (0,9%); Natriumhyaluronat; Säureregulator: Zitronensäure;Trockenextrakt aus Heidelbeeren (Vaccinium myrtillus L., Frucht) (1% Anthocyanoside); Zinkgluconat.
Nahrungsergänzungsmittel stellen keinen Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesundeLebensweise dar. Außerhalb der Reichweite von Kindern unter 3 Jahren aufbewahren. Nicht für Kinder unter 12 Jahren geeignet. Inder Schwangerschaft und Stillzeit vor der Einnahme ärztlichen Rat einholen. Nicht ohne ärztlichen Rat über einen längeren Zeitraumeinnehmen. Die empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.